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Allgemeine Lieferbedingungen

Sehr geehrte Kunden. Hier finden Sie allgemeine Lieferbedingungen für unsere Lieferungen von frischen Schnittblumen und Topfpflanzen aus Holland.

 

Allgemeine Lieferbedingungen für den Großhandel mit Blumenprodukten

 

Gezeichnet von Astra Fund Holland BV.

I. ALLGEMEINES

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet) regeln alle Angebote von Astra Fund Holland BV (nachfolgend als "Astra Fund" bezeichnet) und alle Alle mit einem Kunden geschlossenen Vereinbarungen (nachfolgend als "Käufer" bezeichnet) sowie die Durchführung solcher Vereinbarungen. Astra Fund und der Käufer werden im Folgenden gemeinsam als "Vertragsparteien" bezeichnet.

2. Der Astra-Fonds lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit der vom Käufer angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der allgemeinen Einkaufsbedingungen) ab.

3. Alle Bestimmungen, die von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen abweichen, müssen von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und gelten als Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen ersetzen Bedingungen.

II. ANGEBOTE / VEREINBARUNG

1. Angebote und Angebote, die von Astra Fund entweder mündlich oder schriftlich vorgelegt werden, sind in allen Fällen unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Kündigungsfrist durch den Käufer. Wenn ein Angebot oder Angebot ein Angebot ohne Verpflichtung enthält und der Käufer dieses Angebot annimmt, ist Astra Fund berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Abnahme zu widerrufen. Wenn die Abnahme des Käufers (ob in Bezug auf geringfügige Angelegenheiten oder anderweitig) von dem Angebot, das der Astra-Fonds eingereicht hat, abweicht, ist der Astra-Fonds nicht an diese Annahme gebunden, sofern der Astra-Fonds nichts anderes angibt.

2. Die Vereinbarung/der Vertrag mit dem Kunden auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, nachdem Astra Fund die erste Bestellung des Kunden in einem beliebigen branchenüblichen Format angenommen hat.

3. Angebote und Angebote sind einmalig und gelten nicht für Wiederholungsaufträge oder zukünftige Bestellungen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

III. PREISE

1. Die Preise werden in der Regel zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung bestimmt. Sie basieren auf den anwendbaren aktuellen Preisen auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage.

2. a. Die Preise verstehen sich ab Werk Astra Fund.

B. Der Preis beinhaltet keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

C. Einfuhrzölle, sonstige Steuern und Abgaben, Kosten im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle und / oder pflanzengesundheitlichen Inspektion sowie Kosten im Zusammenhang mit Be- und Entladung, Verpackung, Transport und Versicherung sind nicht im Preis inbegriffen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

D. Die Preise lauten auf Euro, es sei denn, die Rechnung gibt eine andere Währung an.

IV. LIEFERUNG UND LIEFERUNG ZEIT

1. Der Käufer muss dem Astra-Fonds rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Astra-Fonds angeht, oder dass der Käufer vernünftigerweise verstehen muss, um die Vereinbarung zu erfüllen. Wenn dem Astra-Fonds eine für die Durchführung der Vereinbarung notwendige Informationen nicht rechtzeitig dem Astra-Fonds zur Verfügung gestellt werden, ist der Astra-Fonds berechtigt, die Erfüllung der Vereinbarung auszusetzen und / oder dem Käufer die zusätzlichen Kosten zu verlangen, die sich aus der Verzögerung ergeben . Astra Fund haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch den Astra-Fonds aufgrund von fehlerhaften und / oder unvollständigen Angaben des Käufers entstehen, es sei denn, Astra Fund hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren.

2. Der Astra-Fonds ist verpflichtet, die vereinbarten Mengen zu liefern, es sei denn, die Menge muss infolge einer Situation höherer Gewalt reduziert werden.

3. Der Astra-Fonds ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Situation mit höherer Gewalt zu informieren. In diesem Fall ist er berechtigt, eine geringere Menge zu liefern.

4. Der Lieferort gilt als Lager des Astra-Fonds oder als Verarbeitungsgebietsschema, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

5. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, wird das Risiko, das mit dem Verlust oder der Beschädigung der Produkte zusammenhängt, die Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Astra Fund und dem Käufer sind, zum Zeitpunkt der gesetzlichen und / oder an den Käufer übertragen Tatsächlich an den Käufer geliefert und damit unter die Kontrolle des Käufers oder eines Dritten, der vom Käufer benannt werden soll.

6. Die Lieferung erfolgt nur dann, wenn und soweit die Vertragsparteien dies vereinbart haben, und Astra Fund hat angegeben, dass die Lieferung in der Rechnung oder der Auftragsbestätigung bezahlt wird.

7. Die Lieferzeiten, die der Astra-Fonds angibt, sind indikativ und unter keinen Umständen können sie als wesentlich angesehen werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Lieferzeit, die überschritten wird, führt nicht zu einem Anspruch auf Auflösung des Vertrages oder einer Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

 

8. Der Astra-Fonds teilt dem Käufer so schnell wie möglich mit, ob der Astra-Fonds